Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Öffentliche Schülerheime sind die vom gesetzlichen Heimerhalter errichteten und erhaltenen Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Berufsschulen bestimmt sind.
In Kraft seit 06.11.1979 bis 31.12.9999
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