Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Beteiligung von Berufsschulen an Schulclustern richtet sich nach § 10a und § 10b Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, LGBl. Nr. 71/2004, in der jeweils geltenden Fassung.
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