§ 12a Stmk. BSOG 1979 Schulcluster

Stmk. BSOG 1979 - Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die Beteiligung von Berufsschulen an Schulclustern richtet sich nach § 10a und § 10b Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, LGBl. Nr. 71/2004, in der jeweils geltenden Fassung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018

In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
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