Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Akkreditierungsbehörde für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Sinne dieses Gesetzes ist die Steiermärkische Landesregierung.
In Kraft seit 01.09.1995 bis 31.12.9999
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