§ 22a Stmk. AKG EU-Recht

Stmk. AKG - Steiermärkisches Akkreditierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36, umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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