§ 23 Stmk. AKG Inkrafttreten

Stmk. AKG - Steiermärkisches Akkreditierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.September 1995 in Kraft.

(2) Verordnungen dürfen bereits ab dem auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 01.09.1995 bis 31.12.9999
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