§ 42a StLVwGG Erstmalige Angelobung

StLVwGG - Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Angelobung der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten und der nach dem Steiermärkischen Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz übergeleiteten Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Steiermark sowie der nach § 40 Abs. 5 ernannten Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter kann bereits vor dem 1. Jänner 2014 erfolgen. Die Angelobung wird in diesem Fall mit 1. Jänner 2014 wirksam.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 175/2013

In Kraft seit 10.11.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 42a StLVwGG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 42a StLVwGG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 42a StLVwGG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 42a StLVwGG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 42a StLVwGG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 42 StLVwGG
§ 43 StLVwGG