Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.
(2) Der 3. Teil dieses Gesetzes tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Mai 2013, in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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