§ 1 StLStatG Anwendungsbereich

StLStatG - Steiermärkisches Landesstatistikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Dieses Gesetz regelt die vom Land Steiermark wahrzunehmenden statistischen Aufgaben.

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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