§ 1 StLHVO Gegenstand

StLHVO - Steiermärkische Landeshaushaltsverordnung – StLHVO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Diese Landeshaushaltsverordnung regelt die Durchführung des Landeshaushaltsgesetzes für Organe des Landes, die an der Führung des Landeshaushaltes beteiligt sind (Organe der Haushaltsführung) für den Bereich

1.

Haushaltsplanung,

2.

Budgetcontrolling und

3.

Kosten- und Leistungsrechnung.

In Kraft seit 30.04.2014 bis 31.12.9999
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