§ 61a StKBBG (weggefallen)

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Fassung gültig ab 14.09.2100

In Kraft vom 14.09.2100 bis 31.12.9999
Die Neufassung des § 59 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 80/2003§ 61a StKBBG tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1seit 13.09.2100 weggefallen. November 2003, in Kraft.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2003)

Stand vor dem 13.09.2020

In Kraft vom 14.10.2003 bis 13.09.2020
Die Neufassung des § 59 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 80/2003§ 61a StKBBG tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1seit 13.09.2100 weggefallen. November 2003, in Kraft.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2003)

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