Die Bewilligungsinhaberin hat dafür zu sorgen, dass aus Gründen des Spielerschutzes und spielsuchtvorbeugender Maßnahmen
1. | an Glücksspielautomaten kein Konsum alkoholischer Getränke erfolgt, | |||||||||
2. | offenkundig durch Alkohol oder andere Substanzen beeinträchtigen Personen das Spielen am Glücksspielautomaten verwehrt wird und | |||||||||
3. | in Automatensalons nicht geraucht wird. |
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