§ 22a StGAV Inkrafttreten von Novellen

StGAV - Grundausbildung der Landesbediensteten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 5 Abs. 1 erster Satz, der §§ 13 und 14 sowie die Einfügung der §§ 11a und 13 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 103/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. November 2012, in Kraft.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 103/2012

In Kraft seit 30.11.2012 bis 31.12.9999
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