§ 41 StbV Sprachliche Gleichbehandlung

StbV - Staatsbürgerschaftsverordnung 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

In Kraft seit 15.09.2020 bis 31.12.9999
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