§ 20 StASBB Inkrafttreten

StASBB - Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. März 2009, in Kraft. Sie ist von den anerkannten Ausbildungseinrichtungen ab dem der Kundmachung folgenden Lehrgang/Kurs anzuwenden.

In Kraft seit 24.03.2009 bis 31.12.9999
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