Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2018 treten das Inhaltsverzeichnis, der 3a. Teil, § 19e sowie die Anlagen 4, 5 und 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Oktober 2018, in Kraft.
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