Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
(1) Diese Verordnung regelt die Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz – StSBBG, in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Regelungen des Bundes über die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegeberufen bleiben unberührt.
In Kraft seit 24.03.2009 bis 31.12.9999
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