Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Als Förderungsmittel stehen zur Verfügung:
1.
Mittel nach dem Landesvoranschlag,
2.
wegen Nichterfüllung von Auflagen zurückgeforderte Mittel und
3.
sonstige Mittel.
In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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