§ 7 StArbFG 2002 Förderungsmittel

StArbFG 2002 - Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Als Förderungsmittel stehen zur Verfügung:

1.

Mittel nach dem Landesvoranschlag,

2.

wegen Nichterfüllung von Auflagen zurückgeforderte Mittel und

3.

sonstige Mittel.

In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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