§ 10 StArbFG 2002 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

StArbFG 2002 - Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form angeführt werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.

In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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