§ 1 StArbFG 2002 Ziel des Gesetzes

StArbFG 2002 - Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ziel des Gesetzes ist die Erreichung und nachhaltige Sicherung der Vollbeschäftigung in der Steiermark. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass das Land in Abstimmung mit den Zielsetzungen des Steiermärkischen Beschäftigungspaktes als Träger von Privatrechten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fördert, wobei auf arbeitsmarktpolitische, wirtschafts- und strukturpolitische sowie sozialpolitische Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen ist.

In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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