§ 6 StArbFG 2002 Art der Förderung

StArbFG 2002 - Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Förderungen auf Grund dieses Gesetzes erfolgen insbesondere in der Form nicht rückzahlbarer Geldzuschüsse.

In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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