Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Landesregierung hat ein Programm zu beschließen, in dem Schwerpunkte für Förderungen im Sinne des Gesetzes und die dafür vorgesehenen Förderungsmittel festzulegen sind. Das Programm kann sich über eine Laufzeit von mehreren Jahren erstrecken.
In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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