§ 4 StArbFG 2002 Förderungsrichtlinien

StArbFG 2002 - Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Auf der Grundlage des Arbeitsförderungsprogrammes nach § 3 hat die Landesregierung Förderungsrichtlinien zu erlassen, in denen nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Gewährung von Förderungen festzulegen sind.

In Kraft seit 13.09.2002 bis 31.12.9999
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