EG-Konformitätserklärung
1. | Nr. … (einmalige Kennnummer des Spielzeugs) | |||||||||
2. | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten: | |||||||||
3. | Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller: | |||||||||
4. | Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Spielzeugs zwecks Rückverfolgbarkeit). Sie enthält eine hinreichend deutliche Farbabbildung, auf der das Spielzeug erkennbar ist. | |||||||||
5. | Der unter Z 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften: | |||||||||
6. | Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird: | |||||||||
7. | Gegebenenfalls: Die Konformitätsbewertungsstelle (Name, Kennnummer)… hat… (Beschreibung ihrer Maßnahme)… und folgende Bescheinigung ausgestellt: | |||||||||
8. | Zusätzliche Angaben: Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung) (Name, Funktion) (Unterschrift) |
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