Sozialpädagogische Einrichtungen (SPEVO) Fundstelle

SPEVO - Sozialpädagogische Einrichtungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Sozialpädagogische Einrichtungen – SPEVO [CELEX-Nrn.: 32011L0036 und 32013L0033]

StF: LGBl. Nr. 24/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 46 Abs. 5 des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 – WKJHG 2013, LGBl. für Wien Nr. 51/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 41/2014, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I

§ 1

Geltungsbereich

 

Abschnitt II

§ 2

Qualitätsstandards für Sozialpädagogische Einrichtungen

§ 3

Pädagogische Voraussetzungen

§ 4

Personelle Voraussetzungen

§ 5

Qualitätssicherung

§ 6

Lage

§ 7

Betreuungsformen

§ 8

Räumliche Voraussetzungen

§ 9

Sonderbestimmungen für Betreutes Wohnen (BEWO)

§ 10

Unfallverhütung

§ 11

Brandschutz

§ 12

Gesundheitsvorsorge

§ 13

Hygiene

 

Abschnitt III

§ 14

Bewilligung

 

Abschnitt IV

§ 15

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 04.07.2015 bis 31.12.9999
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