§ 44a SHG

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2005 bis 31.12.2024

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 78/2005 anhängigen Aufwandersatzverfahren sind von den bis zum Inkrafttreten der Novelle zuständigen Behörden weiterzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2005 bis 31.12.2024

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 78/2005 anhängigen Aufwandersatzverfahren sind von den bis zum Inkrafttreten der Novelle zuständigen Behörden weiterzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005

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