Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
Das Seilbahnunternehmen hat auf Grundlage der Konzession hinsichtlich öffentlicher Seilbahnen das Enteignungsrecht nach Maßgabe des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes, BGBl. Nr. 71/1954.
In Kraft seit 14.11.2007 bis 31.12.9999
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