Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Eine Verpflichtung zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister besteht nicht.
In Kraft seit 17.05.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 SeeSchFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 SeeSchFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 SeeSchFG