(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 46/2012) Anmerkung, Absatz eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2012,)
Ist die deutsche Schreibweise "Wien" zwingend" notwendig oder wäre eine international verständliche Schreibweise wie "Vienna" zulässig? mehr lesen...
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