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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Österreichische Seeschiffe müssen binnen zwei Wochen nach der Zulassung zur SeeschiffahrtEine Verpflichtung zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister angemeldet werdenbesteht nicht.
(1) Österreichische Seeschiffe müssen binnen zwei Wochen nach der Zulassung zur SeeschiffahrtEine Verpflichtung zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister angemeldet werdenbesteht nicht.