Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1975 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten folgende Bestimmungen außer Kraft:
1.Ziffer einsdie §§ 1 bis 8 der Realschätzungsordnung,die Paragraphen eins bis 8 der Realschätzungsordnung,
2.Ziffer 2die §§ 79 bis 81, 82 Abs. 3, §§ 83 bis 85 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz,die Paragraphen 79 bis 81, 82 Absatz 3,, Paragraphen 83 bis 85 der Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch II. Instanz,
3.Ziffer 3der § 24 Abs. 2 des Eisenbahnenteignungsgesetzes.der Paragraph 24, Absatz 2, des Eisenbahnenteignungsgesetzes.
(2)Absatz 2Der § 76 des Kartellgesetzes bleibt unberührt.Der Paragraph 76, des Kartellgesetzes bleibt unberührt.
In Kraft seit 29.12.2007 bis 31.12.9999
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