§ 16h SDG

SDG - Sachverständigen- und Dolmetschergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

§ 2 Abs. 2 Z 1 lit. d, § 4 Abs. 2 und 3, § 4a Abs. 2, § 4b Abs. 1 und 2 samt Paragrafenüberschrift, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 6a, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4 und § 14 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017, § 2 Abs. 2 Z 1 lit. c in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 sind in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 anzuwenden, wenn die Eintragung oder die Ausstellung der Ausweiskarte nach dem 31. Dezember 2016 erfolgt.

In Kraft seit 14.01.2017 bis 31.12.9999
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