§ 13 SDG

SDG - Sachverständigen- und Dolmetschergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Unter dem Dolmetscher im Sinn dieses Bundesgesetzes ist auch der Übersetzer zu verstehen.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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