Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Die Mitglieder der Schülervertretungen, Funktionsträger und deren Stellvertreter führen die ihrer Stellung entsprechende Bezeichnung. Schülerinnen führen diese Bezeichnungen in weiblicher Form.
In Kraft seit 01.09.1990 bis 31.12.9999
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