Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 78c SchUG (Schulunterrichtsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 78c SchUG (weggefallen)
SchUG - Schulunterrichtsgesetz
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 78c SchUG
seit 15.09.2017 weggefallen.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 78c SchUG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 78c SchUG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
0
Entscheidungen zu § 78c SchUG
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0
Diskussionen zu § 78c SchUG
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 78c SchUG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SchUG
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 73 SchUG Entscheidungspflicht
§ 74 SchUG Fristberechnung
§ 75 SchUG Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
§ 76 SchUG Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
§ 77 SchUG Klassenbücher
§ 77a SchUG Formblätter und Datenmuster; Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
§ 77b SchUG Verarbeitung von Informationen zur Sommerschule
§ 78 SchUG Schulversuche
§ 78a SchUG (weggefallen)
§ 78b SchUG (weggefallen)
§ 78c SchUG (weggefallen)
§ 79 SchUG Kundmachung von Verordnungen
§ 80 SchUG Freiheit von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben
§ 80a SchUG Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
§ 81 SchUG Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften
§ 82 SchUG Inkrafttreten
§ 82a SchUG
§ 82b SchUG Übergangsrecht zum 8. Abschnitt
§ 82c SchUG Übergangsrecht betreffend die semestrierte Oberstufe
§ 82d SchUG Übergangsrecht betreffend die schülerautonome Entscheidung über die Erstellung einer vorwissenschaftlichen Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen
§ 82e SchUG Übergangsrecht betreffend die neue Oberstufe
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 78b SchUG
§ 79 SchUG
0 Kommentare zu § 78c SchUG