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§ 10 SchPflG (Schulpflichtgesetz 1985), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 10 SchPflG (weggefallen)
SchPflG - Schulpflichtgesetz 1985
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
§ 10 SchPflG
seit 31.08.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2017 bis 31.12.9999
0
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Entscheidung zu § 10 SchPflG
Entscheidungen zu § 10 SchPflG
Entscheidungen des VfGH
(01/1980)
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Inhaltsverzeichnis SchPflG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 2 SchPflG Beginn der allgemeinen Schulpflicht
§ 3 SchPflG Dauer der allgemeinen Schulpflicht
§ 4 SchPflG Öffentliche und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen
§ 5 SchPflG Schulbesuch in den einzelnen Schuljahren
§ 6 SchPflG Aufnahme in die Volksschule zu Beginn der Schulpflicht
§ 7 SchPflG Vorzeitiger Besuch der Volksschule
§ 8 SchPflG Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf
§ 8a SchPflG
§ 8b SchPflG
§ 9 SchPflG Schulbesuch und Fernbleiben vom Unterricht
§ 10 SchPflG (weggefallen)
§ 11 SchPflG Besuch von Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht und häuslicher Unterricht
§ 12 SchPflG Besuch von Schulen, die keiner gesetzlich geregelten Schulart entsprechen
§ 13 SchPflG Besuch von im Ausland gelegenen Schulen
§ 14 SchPflG (weggefallen)
§ 15 SchPflG Befreiung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch
§ 16 SchPflG Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
§ 17 SchPflG Schulbesuch bei vorübergehendem Aufenthalt
§ 18 SchPflG (Weiter-)Besuch der allgemeinbildenden Pflichtschule im 9. und in einem freiwilligen 10. Schuljahr
§ 19 SchPflG (weggefallen)
§ 20 SchPflG Personenkreis
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 SchPflG
§ 11 SchPflG
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