§ 3 SchPflG Dauer der allgemeinen Schulpflicht

SchPflG - Schulpflichtgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die allgemeine Schulpflicht dauert neun Schuljahre.

In Kraft seit 22.02.1985 bis 31.12.9999
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