Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
§ 19 SchPflG (weggefallen) seit 01.06.2013 weggefallen.
In Kraft seit 01.06.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 SchPflG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 SchPflG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 SchPflG