Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Kinder, die sich in Österreich nur vorübergehend aufhalten, sind unter den gleichen sonstigen Voraussetzungen, wie sie für Schulpflichtige vorgesehen sind, zum Schulbesuch berechtigt.
In Kraft seit 22.02.1985 bis 31.12.9999
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