§ 4 SchPflG

SchPflG - Schulpflichtgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Unter den in den §§ 5 bis 10 genannten Schulen sind öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen zu verstehen.

In Kraft seit 22.02.1985 bis 31.12.9999
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