§ 144 SchFG

SchFG - Schifffahrtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,, Innovation und Technologie hat Personen, die über einen Befähigungsausweises zur selbstständigen Führung von Fahrzeugen des Bundesheeres verfügen, über Antrag einen Befähigungsausweis gemäß diesem Hauptstück auszustellen, wenn der Berechtigungsumfang des Befähigungsausweises des Bundesheeres zumindest dem des Befähigungsausweises gemäß diesem Hauptstück entspricht.

In Kraft seit 17.01.2022 bis 31.12.9999
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