§ 115 SchFG Übergangsbestimmung

SchFG - Schifffahrtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.

In Kraft seit 26.03.2009 bis 31.12.9999
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