Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1)Absatz eins§ 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.Paragraph 14, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 1994, tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.
(2)Absatz 2Der Entfall des IV. Abschnittes durch das Gesetz LGBl Nr 92/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Der Entfall des römisch IV. Abschnittes durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 92 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 15.11.2024 bis 31.12.9999
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