§ 20 Sbg. LWFG

Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.11.2024 bis 31.12.9999
§ 20

§ 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.Paragraph 14, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 1994, tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Entfall des IV. Abschnittes durch das Gesetz LGBl Nr 92/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Der Entfall des römisch IV. Abschnittes durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 92 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 14.11.2024

In Kraft vom 08.06.1994 bis 14.11.2024
§ 20

§ 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.Paragraph 14, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 1994, tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Entfall des IV. Abschnittes durch das Gesetz LGBl Nr 92/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Der Entfall des römisch IV. Abschnittes durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 92 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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