Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz eins§ 10 Abs. 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften. Paragraph 10, Absatz eins und 3 sowie Paragraph 12, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften.
(2)Absatz 2§ 4 Abs 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2016 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 9 Abs 2 außer Kraft.Paragraph 4, Absatz eins,, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 62 aus 2016, tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 9, Absatz 2, außer Kraft.
In Kraft seit 22.07.2016 bis 31.12.9999
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