§ 13 Sbg. LW

Salzburger Landes-Wacheorganegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2016 bis 31.12.9999
§ 10 Abs. 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften.

  1. (1)Absatz eins§ 10 Abs. 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften. Paragraph 10, Absatz eins und 3 sowie Paragraph 12, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2016 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 9 Abs 2 außer Kraft.Paragraph 4, Absatz eins,, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 62 aus 2016, tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 9, Absatz 2, außer Kraft.

Stand vor dem 21.07.2016

In Kraft vom 01.01.2002 bis 21.07.2016
§ 10 Abs. 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften.

  1. (1)Absatz eins§ 10 Abs. 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften. Paragraph 10, Absatz eins und 3 sowie Paragraph 12, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2016 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 9 Abs 2 außer Kraft.Paragraph 4, Absatz eins,, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 62 aus 2016, tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 9, Absatz 2, außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten