Nach der Verlesung der Tagesordnung im Sinne des § 5 sind die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zu verlesen.
In Kraft seit 12.12.1967 bis 31.12.9999
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