§ 4a Sbg. BG 1998

Salzburger Bezügegesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 Z 1 bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 sowie Ziffer 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im Paragraph 4, Absatz 6, genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 Z 1 bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 sowie Ziffer 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im Paragraph 4, Absatz 6, genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.

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