Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Artikel 53
Der Salzburger Gemeindeverband und die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes sind berufen, die Interessen der Gemeinden des Landes zu vertreten.
In Kraft seit 27.04.1999 bis 31.12.9999
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