Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft durch Verordnung die Voraussetzungen für die Einfuhr von Vermehrungsgut aus Drittländern festzulegen.
In Kraft seit 20.07.2002 bis 31.12.9999
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