Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der Anspruch auf Zuteilungsgebühr und Trennungsgebühr entfällt für die Zeit, für die ein Anspruch auf Übungs- oder Einsatzgebühr besteht.
In Kraft seit 01.02.1956 bis 31.12.9999
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